Beitragsordnung

Verein Carl Alexander Brücke

Auf Grund des § 6 Abs. 1 der Satzung vom 29.11.2006 beschließt die Mitgliederversammlung

auf Ihrer Veranstaltung am 16.02.2011 folgende Änderung der Beitragsordnung.

§1

Höhe und Fälligkeit

(1)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 36,00 €.

(2)

Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Jugendliche ab 14 Jahre beträgt jährlich 12,00 €.

Ermäßigung im Sinne dieser Beitragsordnung sind Kinder und Jugendliche, welche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin ermäßigungsberechtigt sind Jugendliche, welche sich in der Ausbildung und /oder Studium befinden. Beendet der Jugendliche seine Ausbildung, erlischt ab dem darauffolgenden Kalenderjahr die Ermäßigung.

(3)

Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei.


Die Beitragsordnung tritt ab dem 16.02.2011 in Kraft.